Rechtsanwälte und Fachanwälte in Heilbronn
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Sicher möchte niemand ein strafrechtliches Problem haben. Häufig passiert es völlig überraschend.
Polizei und Staatsanwaltschaft sind verpflichtet von Amts wegen jede Strafanzeige, egal ob sie begründet ist, mit allen Mitteln zu verfolgen.
Schnell erreichen Sie den Status eines Beschuldigten.
Die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens stellt sowohl für den Betroffenen, als auch für sein Umfeld eine sehr belastende Ausnahmesituation dar.
Ohne kompetente anwaltliche Hilfe sehen Sie sich dem Justizapparat machtlos ausgesetzt, vor allem wenn Durchsuchungen veranlasst werden, Haftbefehle erlassen werden oder Anklageschriften, die nach Ihrer Auffassung nur Belastungszeugen, anstatt auch Entlastungszeugen benennen.
Eine unüberlegte Äußerung oder gar Aussage kann das ganze Verfahren negativ beeinflussen.
Eine wichtige Weichenstellung ist daher der frühzeitige Kontakt zu einem Fachanwalt für Strafrecht, der Sie kompetent und umfassend in allen Stadien des Strafverfahrens vertritt und Ihnen mit seiner Erfahrung im Umgang mit Ermittlungsbehörden und Gericht zur Seite steht und darauf achtet, Ihre Interessen zu wahren und Ihnen die Kraft gibt, diese schwierige Lebenslage zu meistern.
Gemeinsam gilt es eine gemeinsame Verteidigungsstrategie zu entwerfen, den Ablauf des strafrechtlichen Verfahrens zu besprechen und schließlich gegebenenfalls die Hauptverhandlung vorzubereiten, damit der Sachverhalt auch zugunsten (in dubio pro reo) des Beschuldigten aufgeklärt wird.
Wir vertreten Privatpersonen sowie Klein- und mittelständische Unternehmen im Bereich des Strafrechts und Wirtschaftsstrafrechts.
Der Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht ist regelmäßig auch mit der Opferseite konfrontiert. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren die Opferrechte in Strafverfahren deutlich gestärkt. Wichtig ist gerade hier eine effektive anwaltliche Interessenswahrnehmung.
Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann sich das Opfer einer Straftat im Rahmen der Nebenklage dem Strafverfahren anschließen. Dies ermöglicht dem Rechtsanwalt als Nebenklägervertreter die umfassende Wahrnehmung von Opferrechten durch Akteneinsicht oder das Stellen von Anträgen.
Auch hier gilt es, Waffengleichheit herzustellen und dem anwaltlich beratenen Täter adäquat und kompetent begegnen zu können.
Unter bestimmten Voraussetzungen hat das Opfer das Recht, sich einen Anwalt seiner Wahl beiordnen zu lassen. Die Honorierung erfolgt in der Regel über die Staatskasse.
Gern klären wir Sie über Ihre Rechte auf.
Ansprechpartner für Strafrecht in unserer Kanzlei in Heilbronn ist:
Birgit Uhl |