Rechtsanwälte und Fachanwälte in Heilbronn
(07131) 888 41 0 |
Nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf und erfahren Sie mehr über unsere Leistungen
Eigentum bezeichnet die Zuordnung von Gegenständen, also materiellen Gütern zu einer natürlichen oder juristischen Person. Diese Person hat Verfügungsgewalt über diesen Gegenstand. Umgangssprachlich werden Eigentum und Besitz gerne gleichgesetzt, streng genommen müssen diese Begriffe allerdings unterschieden werden. Überfällt beispielsweise ein Mensch einen anderen und beraubt ihn seiner Wertgegenstände, so ist der Dieb in diesem Moment zwar im Besitz der Gegenstände, aber er ist noch nicht der Eigentümer.