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Das Testament, nach deutschem Recht auch letztwillige Verfügung genannt, ist eine vom Erblasser verfasste Willenserklärung über den Verbleib seines Vermögens. Diese Willenserklärung ist formbedürftig und kann jederzeit widerrufen werden. Wenn der Erblasser stirbt, aber kein Testament hinterlässt, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die ganz bestimmte Regeln der Aufteilung des Nachlasses auf Familie und Verwandtschaft vorsieht. Wenn der Erblasser mit dieser Aufteilung nicht einverstanden ist, kann er also mit Hilfe eines Testaments eigene, klare Regelungen definieren.